30. Januar 2012

Anleitung zum Widerstand gegen die e-Card





Die Kasse will ein Foto von mir, was tun?
Auch Sie können die e-Card verweigern




Kurzinfo zur e-Card (eKG)

Wie Sie vermutlich aus der Presse wissen, lehnt der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung aber auch der Ärzteschaft die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte ab. Dennoch halten Industrie und Politik ungeachtet aller Proteste an dem geplanten Milliardenvorhaben fest. Hauptgründe für die Ablehnung sind neben dem eklatanten Missverhältnis von einerseits riesigen Kosten und andererseits fraglichem Nutzen für die Patienten vor allem die Sorge dass mit der Einführung der e-Card (eGK) intime Krankheitsdaten vor unberechtigten Zugriffen nicht mehr ausreichend geschützt werden können. Wem dient die e-Card, den Patienten oder der Industrie?
Da die Krankenkassen bis Ende des Jahres 2011 mindestens 10% ihrer Versicherten mit der neuen Karte ausstatten müssen, um empfindliche Strafzahlungen zu vermeiden, werden viele von Ihnen in den nächsten Wochen von ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert werden, für die Erstellung der eGK ein aktuelles Passbild zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie dies nicht wollen, finden Sie nachfolgend eine Anleitung,  wie Sie ihren Widerstand gegen die eGK wirksam ausrichten können. Entwickelt wurde das hier aufgeführte dreistufige Widerspruchskonzept einem Rechtsanwalt, der unter anderem die erste derzeit laufende Klage gegen die eGK als Rechtsanwalt begleitet. Originaltext unter: Liste Neuanfang
Mit Widerspruch und Klage sich wehren
Dies ist eine Anleitung, wie man gegenüber der Krankenkasse seine Rechte vertreten kann. Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die eGK schlussendlich doch verwenden müssen und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts gegen die neue eGK unternehmen, wird der Weg bis zur zunehmenden online Erfassung ihrer Gesundheitsdaten nicht mehr weit sein.
Die Krankenkassen haben zwar viele Leute beschäftigt, aber nicht für eine massenhafte politische und rechtliche Diskussion mit ihren Mitgliedern. Wenn nur ein Prozent der Betroffenen mit Widerspruch und Klage gegen die EGK vorgeht, muss allein dadurch bei den Verantwortlichen ein Umdenken stattfinden. Wir hoffen, dass viele sich die Zeit nehmen, unsere Texte etwas abzuwandeln. Jeder könnte das eine oder andere Detail anders ausgestalten und dadurch den Protesten eine individuelle Note geben.

Der 1. Brief der Krankenkasse
Sie haben einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen. Die Kasse teilt Ihnen mit, dass Sie die Elektronische Gesundheitskarte bekommen sollen. Man bittet Sie, ein Bild einzuschicken, das auf die Karte soll.

Ihre Antwort
Sie schreiben an die Kasse (ersetzen Sie blau-kursiv gedruckte Texte bitte durch für Sie Zutreffendes):

Ihr Name und Ihre Anschrift
Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse
An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben an mich vom Datum des Schreibens der Kasse kündigen Sie an, dass ich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten soll. Ich lehne diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab und habe nicht die Absicht, die Karte zu benutzen. Die Karte und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz. Ich beantrage hiermit, unbefristet weiterhin die Krankenversichertenkarte zu benutzen, bzw. ein neues Exemplar der alten Krankenversichertenkarte zugesendet zu bekommen. Wenn Sie der Auffassung sind, ich wäre verpflichtet, die eGK zu benutzen, senden Sie mir einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen, Datum, Ort, Unterschrift

Weitere Briefe der Krankenkasse
Eventuell erhalten Sie mehrfache Briefe der Krankenkasse

Ihre Antworten
Dann müssen Sie Ihre Antworten mehrfach wiederholen. Dies geht so lange, bis Sie ein Schreiben bekommen mit dem Betreff: “Anhörung gemäß § 24 Absatz 1 SGB X”.


Anhörung gemaß §24 Absatz 1 SGB X
Dies ist der letzte Brief vor dem sog. „Bescheid“. Die Krankenkasse muss Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie einen Bescheid erlässt.

Ihre Antwort
Sie können auf dieses Schreiben antworten, müssen es aber nicht.
Die Krankenkasse kann Ihnen sowieso nicht Recht geben. Sie darf sich nicht der Meinung anschließen, dass die gesetzlichen Vorschriften zur eGK gegen die Verfassung verstoßen. Dazu ist eine Verwaltungsbehörde nicht berechtigt. Auch für die Kosten der eGK und der Telematik-Infrastruktur ist keine einzelne Krankenkasse zuständig. Zwar sind ausführliche politische Diskussionen zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen über die Kosten des Gesundheitswesens sicherlich grundsätzlich sinnvoll, für das Verfahren bringen sie juristisch nichts. Aber es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man es trotzdem versucht. Schreiben Sie bitte ruhig mehr, als erforderlich ist, aber auf keinen Fall weniger.

Bescheid der Krankenkasse
Sie haben einen Bescheid erhalten. Das ist ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwei Dinge finden:
Eine Aussage wie, “Sie sind verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen” oder “Ihr Antrag, die Krankenversichertenkarte weiterhin zu benutzen, wird abgelehnt”, und eine Zwischenüberschrift:
“Rechtsbehelfsbelehrung” oder “Rechtsmittelbelehrung”, und darunter Text wie:
“Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden” oder “… können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen”.
Es kommt nicht auf die Formulierung an. Wichtig sind zwei Dinge, die eindeutige Aussage der Kasse, und die Rechtsmittelbelehrung. Sie muss die Frist für Ihren Widerspruch enthalten. Das erste Etappenziel ist erreicht!

Ihre Antwort
Achtung: Widerspruchsfrist beachten!
Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (kursiv gedruckte Texte bitte ersetzen):

Ihr Name und Ihre Anschrift
Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse
Aktenzeichen: Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse
An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom Datum des Bescheids der Krankenkasse lege ich Widerspruch ein.

Begründung
Die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Form verletzen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es besteht keine ausreichende Kontrolle, die sichert, daß meine Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die falschen Hände kommen. Die Gematik GmbH und die Kassenärztlichen Vereinigungen verdienen nicht mein Vertrauen als Versicherter. Sie können die Datenverarbeitung in der Praxis meines Arztes weitgehend steuern.
Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die EGK und TI beruhen, halte ich für verfassungswidrig.

Mit freundlichen Grüßen, Datum, Ort, Unterschrift

Zur Begründung können Sie viele andere Argumente vorbringen. Bedienen Sie sich zum Beispiel aus der Musterklage
(zur Musterklage) oder aus den Veröffentlichungen der Aktion: Stoppt die e-Card!
Einladung zur Widerspruchsverhandlung – Teilnahme freiwillig
Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist noch eine Widerspruchsverhandlung zu bestehen. Sie werden eingeladen zur Sitzung des Widerspruchsausschusses.

Ihre Reaktion
Ob Sie dorthin gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Es ist natürlich immer besser, die offene Diskussion zu suchen. Für diesen Ratgeber hängt allerdings nichts davon ab. Wir gehen davon aus, dass Ihr Widerspruch abgelehnt wird. Egal ob Sie dort erscheinen oder nicht.

Der schriftliche Bescheid
Nach der Widerspruchsverhandlung werden Sie wieder einen schriftlichen Bescheid erhalten. Sie erkennen ihn an der Zwischenüberschrift “Widerspruchsbescheid” und an der am Ende stehenden Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wo und bis wann Sie Klage erheben müssen. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialgerichts, bei dem Sie Ihre Klage einreichen müssen, wird im Bescheid genannt.

Ihre Klage vor dem Sozialgericht
Jetzt können Sie kostenlos klagen
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Sie brauchen auch keinen Rechtsanwalt! Klagen dürfen Sie selbst. Reichen Sie jetzt bitte unbedingt rechtzeitig Ihre Klage beim Sozialgericht ein. Also innerhalb der Frist, die im Widerspruchsbescheid genannt ist. Eine ausführliche Argumentation finden sie in der Musterklage
Ungefähr so sieht die Klage aus, die bereits anhängig ist. Aber viele Klagen sind deutlich besser als eine.
Viele Initiativen und einzelne Bürgerinnen und Bürger helfen zusammen, um die elektronische E-Card zu verhindern. Machen auch Sie mit!

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