9. Februar 2012

Offener Brief an Generalbundesanwalt

Christoph Hörstel: offener Brief an den Generalbundesanwalt

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
Mit Interesse nehme ich zur Kenntnis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland beteiligt an ...

- einer offensichtlich weltweit konzertierten, widerrechtlichen Aktion gegen syrische Botschaften – und zwar durch Unterlassung von Schutzmaßnahmen

- weltweiter Kriegshetze gegen Iran und Syrien – wie zuvor schon gegen andere friedliche Völker

- an weltweiten Embargos und Sanktionen gegen friedliche Völker und Staaten, mit dem erklärten Ziel, deren amtierende Regierungen gegen willfährige Vollstrecker auszuwechseln

Mit Interesse nehme ich zur Kenntnis, dass Sie nichts unternehmen,

- wenn gegen die Bundeskanzlerin wegen grob fahrlässiger oder gar absichtsvoller Verschleuderung deutscher Steuergelder Vorwürfe des Hochverrats aus qualifizierter Quelle erhoben werden, wegen der rechtlich höchst fragwürdigen Unterstützung von Banken, die sich bei ebenso grob fahrlässiger oder veruntreuender Kreditvergabe an marode Staaten übernommen oder „verzockt“ haben.

- obwohl die Bundesregierung auf Grundlage ihr bekannter gefälschter Angaben einen weitgehend unwahrhaftig dargestellten Krieg in Afghanistan führt, der offenbar so nicht offiziell heißen darf, wegen der (staats-)rechtlichen Konsequenzen.

Stattdessen unternimmt das BKA zur Stunde in der Privatwohnung der oben genannten rechtschaffenen Frau eine „Razzia“.

Diesen Vorgang bewerte ich als bewusste, absichtliche politische Einschüchterung eines Menschen, der sich für die rechtmäßige Regierung seines Herkunftslandes, Syrien, einsetzt – unter anderem mit dem Ziel, meine Reise nach Damaskus organisieren zu helfen.

Dagegen protestiere ich ausdrücklich und fordere den sofortigen Abbruch dieser potenziell illegalen Aktion.

Außerdem, Herr Generalbundesanwalt, fordere ich Sie hiermit auf, mit sofortiger Wirkung Ihr Amt niederzulegen, wegen offensichtlicher, erwiesener Unfähigkeit.

Es bleibt zu klären, ob es sich in Ihrem Falle auch um einen bewussten Unwillen handelt, Ihr entscheidend wichtiges Amt korrekt auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Hörstel

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